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Regeln

Berlin

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Berlin. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Berlin oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung, falls du Fragen hast.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Berlins Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) ist ein Gesetz, das die Nutzung von Wohnräumen für nicht erlaubte Zwecke verbietet und die Nutzung von Wohnraum regelt. Das Gesetz wurde zuletzt am 16. September 2021 überarbeitet und befasst sich explizit mit Homesharing, einschließlich Kurzzeitvermietungen in Berlin. Weitere hilfreiche Informationen findest du auch auf dieser Hilfeseite rund ums Gastgeben in Berlin.

Vermietung von Privatzimmern

Laut dem ZwVbG ist eine Genehmigung für die Anmietung eines Zimmers in deiner Hauptwohnung nicht erforderlich, vorausgesetzt, dass der Anteil dieses Zimmers weniger als 50 % der Gesamtgröße deiner Wohnung beträgt. In diesen Fällen benötigen Gastgeber:innen nach einer Verordnung, die die Nutzung von Wohnräumen für unbefugte Zwecke verbietet, genannt Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO), und gemäß der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine kostenlose Mitteilung, um eine Registrierungsnummer beim jeweiligen Bezirksamt zu erhalten.

Vermietung des gesamten Wohnsitzes

Gemäß den Vorschriften müssen Gastgeber:innen eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung eines gesamten Wohnsitzes haben. Gastgeber:innen können bei ihrem zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Gastgeber:innen erhalten eine Registrierungsnummer, die ihrer Genehmigung beiliegt.

Deine Registrierungsnummer musst du dann in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Rufe dazu im gewünschten Inserat „Richtlinien und Regeln“ auf, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, klicke neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und schließlich neben „Eine Genehmigungsnummer hinzufügen“ auf „Hinzufügen“.

Vermietung des Hauptwohnsitzes

Dem Gesetz zufolge haben Privatpersonen in der Regel Anspruch auf eine Genehmigung, die es ihnen ermöglicht, ihren Hauptwohnsitz kurzfristig zu vermieten. In dem Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Tage Gastgeber:innen ihren gesamten Hauptwohnsitz an Gäste vermieten dürfen.

Vermietung von Zweitwohnsitzen

Gastgeber:innen können bei ihrem zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Mit dieser Genehmigung können sie einen Zweitwohnsitz für bis zu 90 Tage pro Jahr vermieten. Gastgeber:innen erhalten eine Registrierungsnummer, die ihrer Genehmigung beiliegt.

Anzeige der Registrierungsnummer

Für Wohnunterkünfte muss eine gültige Registrierungsnummer angegeben werden, oder sie dürfen nur für Langzeitaufenthalte (mindestens 3 Monate) zu Wohnzwecken vorgesehen sein. Um nur Langzeitaufenthalte anzubieten, müssen Gastgeber:innen ihre Einstellungen für die Mindestaufenthaltsdauer so ändern, dass sie nur Aufenthalte ab 92 Nächten anbieten. Die Registrierungsnummer muss bei Angeboten, Inseraten und anderen Werbemaßnahmen für den Wohnraum, insbesondere im Internet, immer öffentlich angezeigt werden. Diese Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer gilt für alle oben genannten Arten von Wohnunterkünften.

Deine Registrierungsnummer musst du in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Rufe dazu im gewünschten Inserat „Richtlinien und Regeln“ auf, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“, klicke neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und schließlich neben „Eine Genehmigungsnummer hinzufügen“ auf „Hinzufügen“.

Unterkünfte, die kein Wohnraum sind

Die Regelungen im ZwVbG und in der ZwVbVO enthalten auch Verpflichtungen für Unterkünfte, die kein Wohnraum sind. Das Gesetz sieht zwei alternative Verpflichtungen vor. Anbieter von Unterkünften, die kein Wohnraum sind, müssen eine gültige Registrierungsnummer oder ihre Kontaktdaten im Inserat angeben:

  • Gastgeber:innen mit Unterkünften, die kein Wohnraum sind, müssen ihr zuständiges Bezirksamt benachrichtigen und eine Registrierungsnummer beantragen. Die Registrierungsnummer muss in dem Inserat auf Airbnb angezeigt werden.
    Deine Registrierungsnummer musst du in das entsprechende Feld in deinem Inserat auf Airbnb eingeben. Rufe dazu im gewünschten Inserat „Richtlinien und Regeln“ auf, scrolle nach unten bis zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“ und klicke neben „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“. Klicke dann neben „Deine Unterkunft registrieren“ auf „Loslegen“ und gib schließlich über „Deine Registrierungsnummer hinzufügen“ deine Nummer an.
  • Alternativ zur Anzeige beim Bezirksamt und der Angabe der Registrierungsnummer können Gastgeber:innen einfach Folgendes im Inserat angeben: die Adresse der Unterkunft, den Namen und die Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform, die vertretungsberechtigte Person oder die Handelsregisternummer. Gehe zu „Inserate“ und wähle das Inserat aus, für das du die Registrierungsnummer hinzufügen möchtest. Rufe „Richtlinien und Regeln“ auf und scrolle nach unten zum Punkt „Gesetze und Verordnungen“. Klicke neben den „Vorschriften“ auf „Bearbeiten“ und dann neben „Deine Unterkunft registrieren“ auf „Loslegen“ und rufe schließlich den Abschnitt „Füge deine Kontaktdaten, deine Adresse und die Adresse der Unterkunft hinzu“ auf.

Bitte beachte: Wenn du gewerbliche:r Vermieter:in bist, gelten für dich generell bestimmte weitere rechtliche Bestimmungen, u. a. zum Verbraucher:innenschutz. So gilt z. B. eine Impressumspflicht, sodass du deine geschäftlichen Daten in deinem Inserat angeben solltest. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du hier.

Allgemeine Informationen

Gastgeber:innen können die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Kurzzeitvermietungen in Berlin auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nachlesen. Darüber hinaus kannst du dir auch die Übersicht über Regeln zur Kurzzeitvermietung in Berlin auf der Website der Stadt durchlesen. Dein Bezirksamt sollte dir weitere Informationen geben können, falls du Fragen zum Gesetz oder zum Registrierungsvorgang hast:

Übernachtungssteuer

Im Jahr 2013 wurde das Übernachtungssteuergesetz eingeführt, um eine Steuer auf Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Übernachtung in Berlin in einer gewerblichen Unterkunftseinrichtung zu erheben. Bitte lies dir dazu auch die offizielle Broschüre des Landes Berlin für eine Übersicht über die Übernachtungssteuer oder die eigene Seite der Stadt zu diesem Thema durch.

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