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Regeln

Frankfurt

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Frankfurt. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, setze dich bitte mit der Bauaufsicht Frankfurt in Verbindung oder konsultiere einen Anwalt vor Ort.

Vorschriften für Ferienwohnungen

In der Stadt Frankfurt gelten Vorschriften für Wohnraum, der als Ferienwohnung genutzt wird. In der Frankfurter Satzung zu Ferienwohnungen kannst du dich über die Vorschriften, Genehmigungsanträge und mehr informieren.

Genehmigungen

Kurzzeitvermietungen von Wohnraum unterliegen in der Regel einer Genehmigung durch die Bauaufsicht. Unter den folgenden Umständen kannst du eine Genehmigung erhalten:

  • Du vermietest einen gesamten Hauptwohnsitz als temporäre Unterkunft auf täglicher oder wöchentlicher Basis für weniger als acht Wochen pro Jahr
  • Du vermietest lediglich ein einzelnes Zimmer (oder einen Schlafplatz) im Hauptwohnsitz

Du musst die Einhaltung dieser Vorschriften auf Nachfrage der Bauaufsicht belegen können. Alternativ kannst du für die Nutzung von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen eine Ausgleichszahlung leisten und eine Genehmigung ohne die oben genannten Einschränkungen erhalten. Die Behörden können auch beschließen, die Genehmigung für einen begrenzten Zeitraum zu erteilen oder bestimmte Bedingungen festzulegen. Die Abteilung stellt einen schriftlichen Beleg für Genehmigungsanträge aus. Sie hat einen Monat Zeit zu entscheiden, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht. Wenn innerhalb dieses Monats keine Entscheidung getroffen wird, gilt die Genehmigung als erteilt.

Bitte überprüfe die Vorschriften und Informationen der Stadt Frankfurt, um mehr über Genehmigungsregelungen in Frankfurt zu erfahren.

Tourismusbeitrag

Die Stadt Frankfurt hat am 1. Januar 2018 einen Tourismusbeitrag eingeführt. Weitere Informationen findest du auf der Website der Frankfurter Verwaltung oder in der Broschüre (auf Deutsch und Englisch verfügbar) mit weiteren Informationen für Gäste.

Der Tourismusbeitrag gilt für alle ortsfremden Personen, die sich nicht geschäftlich oder auf Einladung zu städtischen Einrichtungen oder Veranstaltungen in der Stadt aufhalten, es sei denn, sie sind gesetzlich befreit. Die Steuer beträgt für jede Person 2,00 € pro Tag.

Am 1. August 2018 haben wir damit begonnen, den Tourismusbeitrag in deinem Namen einzuziehen und zu zahlen, damit du dich nicht darum kümmern musst. Wir führen den Beitrag separat auf den Rechnungen deiner Gäste auf und schlagen ihn auf die Gesamtsumme auf.

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